Die INKASSOkanzlei
Ablauf > > > Holen Sie sich mit uns ihr Geld.
SIE
Belege
Sie geben uns die Daten und Belege.
Auftragserteilung
Sie erteilen uns den Auftrag zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
WIR
Unverzügliche Auftragserfassung
Ihre Daten gehen bei uns ein und werden in unser System eingepflegt.
Prüfung der Daten und des Anspruchs
Gegebenenfalls erfolgt eine Überprüfung der Schuldnerdaten: Adresse, Einwohnermeldeamtsanfrage, Einholung der Gewerbeauskunft, Handelsregisterauszug, Wirtschaftsauskunft bei entsprechendem Auftrag.
Mahnschreiben mit 14-tägiger Frist
Zunächst wenden wir uns schriftlich an den Schuldner. Je nach Fall wird versucht, das persönliche Gespräch mit dem Schuldner zu finden und die Forderung telefonisch einzutreiben.
Online-Mahnverfahren
Wir leiten im Nichtzahlungsfalle nach Ablauf der gesetzten Frist unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein und erwirken einen Vollstreckungsbescheid. Dies geschieht bei uns vollelektronisch und als Online-Mahnverfahren.
Handelt es sich um einen europäischen Schuldner, leiten wir ein Europäisches Mahnverfahren ein.
Zahlungseingang-Kontrolle / Weiterleitung der gezahlten Forderung
Unsere Buchhaltung überprüft täglich eingehende Zahlungen und weist diese entsprechend an.
WIR
BETREIBEN IHRE ANGELEGENHEIT AUCH WEITER, WENN ES PROBLEMATISCHER ODER ARBEITSINTENSIVER WIRD:
Klageverfahren
Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens in Deutschland bei entsprechendem Gerichtsstand bzw. Klageverfahrens im Ausland mit Partneranwälten.
Vor Klageerhebung wird nach Wunsch Rücksprache mit Ihnen gehalten, zur Informierung über die möglichen Kosten und Abwägung der rechtlichen und tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Forderung.
Hier wird ein vollstreckungsfähiger Titel (Urteil) erwirkt.
Bei Nichtzahlung Einleitung der Zwangsvollstreckung
Individuell für jeden Schuldner und dessen Vermögensstand suchen wir die optimale Form der Zwangsvollstreckung.
- Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers
- Gehaltspfändung
- Kontenpfändung
- Pfändung von sonstigen Forderungen
- Eintragung von Zwangshypotheken
- Einleitung von Zwangsversteigerungen
Im Insolvenzfall
Wir melden Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und übernehmen die gesamte Abwicklung.
- Ordnungsgemäße Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
- Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt
- Behauptung Ihres Anspruchs im Bestreitensfalle
- Masseaussonderung
- Zahlungsüberwachung