Ablauf

Die INKASSOkanzlei

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Holen Sie sich mit uns ihr Geld.

SIE

Belege

Sie geben uns die Daten und Belege.

Auftragserteilung

Sie erteilen uns den Auftrag zur Durchsetzung Ihrer Forderung.

WIR

Unverzügliche Auftragserfassung

Ihre Daten gehen bei uns ein und werden in unser System eingepflegt.

Prüfung der Daten und des Anspruchs

Gegebenenfalls erfolgt eine Überprüfung der Schuldnerdaten: Adresse, Einwohnermeldeamtsanfrage, Einholung der Gewerbeauskunft, Handelsregisterauszug, Wirtschaftsauskunft bei entsprechendem Auftrag.

Mahnschreiben mit 14-tägiger Frist

Zunächst wenden wir uns schriftlich an den Schuldner. Je nach Fall wird versucht, das persönliche Gespräch mit dem Schuldner zu finden und die Forderung telefonisch einzutreiben.

Online-Mahnverfahren

Wir leiten im Nichtzahlungsfalle nach Ablauf der gesetzten Frist unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein und erwirken einen Vollstreckungsbescheid. Dies geschieht bei uns vollelektronisch und als Online-Mahnverfahren.

Handelt es sich um einen europäischen Schuldner, leiten wir ein Europäisches Mahnverfahren ein.

Fristenüberwachung

Wir haben Ihre Angelegenheit immer im Blick und bearbeiten sie zeitnah.

Vereinbarung von Ratenzahlungen

Wir vereinbaren rechtssichere Ratenzahlungen, die später eine einfache und schnellere gerichtliche Durchsetzung ermöglichen.

Zahlungseingang-Kontrolle / Weiterleitung der gezahlten Forderung

Unsere Buchhaltung überprüft täglich eingehende Zahlungen und weist diese entsprechend an.

WIR

BETREIBEN IHRE ANGELEGENHEIT AUCH WEITER, WENN ES PROBLEMATISCHER ODER ARBEITSINTENSIVER WIRD:

Klageverfahren

Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens in Deutschland bei entsprechendem Gerichtsstand bzw. Klageverfahrens im Ausland mit Partneranwälten.
Vor Klageerhebung wird nach Wunsch Rücksprache mit Ihnen gehalten, zur Informierung über die möglichen Kosten und Abwägung der rechtlichen und tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Forderung.

Hier wird ein vollstreckungsfähiger Titel (Urteil) erwirkt.

Bei Nichtzahlung Einleitung der Zwangsvollstreckung

Individuell für jeden Schuldner und dessen Vermögensstand suchen wir die optimale Form der Zwangsvollstreckung.


- Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers

- Gehaltspfändung

- Kontenpfändung

- Pfändung von sonstigen Forderungen

- Eintragung von Zwangshypotheken

- Einleitung von Zwangsversteigerungen

Im Insolvenzfall

Wir melden Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und übernehmen die gesamte Abwicklung.


- Ordnungsgemäße Forderungsanmeldung zur  Insolvenztabelle

- Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt

- Behauptung Ihres Anspruchs im Bestreitensfalle

- Masseaussonderung

- Zahlungsüberwachung


Im Gegensatz zu Inkassounternehmen, haben wir die Zulassung, vor allen Gerichten aufzutreten.


So können Ihne Angelegenheiten von uns in jedem Fall weiter verfolgt werden.

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